Leistungen.
Von A bis Z geschützt: mit umfangreichen Leistungen.
Mit dem Garantie-Paket MB-100 sind Sie bestmöglich vor unvorhersehbaren Reparaturkosten geschützt. Denn nahezu alle Teile sind damit ohne Kilometerbegrenzung abgedeckt (inklusive Lohn).[1]
Ein wichtiger Vorteil des Mercedes-Benz Garantie-Pakets ist, dass es während der Laufzeit einer bestehenden Garantie abgeschlossen werden kann. Und vor allem: Sie können durch eine jährliche Erneuerung lange Zeit davon profitieren.
Sie können sich sofort absichern und Ihr Garantie-Paket bei teilnehmenden Händlern direkt online abschließen oder verlängern.
Kosten.
Stabile Prämien: fixe und günstige Kosten.
Neben den vielfältigen Leistungen des Mercedes-Benz Garantie-Pakets können Sie sich auf vorher kalkulierbare, stabile und günstige Prämien verlassen.
Beim Garantie-Paket haben Sie – ganz nach Ihren Bedürfnissen – die Wahl zwischen drei attraktiven Zahlungsvarianten:
- Die jährliche Zahlung: günstig und einfach zu Beginn der Laufzeit des Garantie-Pakets.
- Die Einmalzahlung für 36 Monate nach Neufahrzeug-Garantie: Dabei sparen Sie bis zu 32 % Prämie.
- Die monatliche Zahlung bei Neufahrzeug-Finanzierung: integriert in die Raten der von Ihnen gewählten Neufahrzeug-Finanzierung (Voll-, Ziel- oder Plus3-Finanzierung) – z. B. für die A-Klasse, für das 3. und 4. Laufjahr nach EZ, Garantie-Laufzeit 24 Monate, 48 Monatsraten à 9,15 Euro ab Übernahme des Neufahrzeugs.
Ihr Mercedes-Benz Partner informiert und berät Sie hierzu gern im Detail.
Sie können sich sofort absichern und Ihr Garantie-Paket bei teilnehmenden Händlern direkt online abschließen oder verlängern.
Für alle Fälle: die Varianten des Garantie-Pakets.
[1] Gemäß den Bedingungen des Garantie-Pakets. Bitte beachten Sie den Materialanteil ab 100.000 km zum Wertausgleich Mercedes-Benz Original-Teil neu für alt.
[2] Die Hauptuntersuchung wird von einem unabhängigen amtlichen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation durchgeführt. Der Teil Abgasuntersuchung wird dabei vom Prüfingenieur oder von einem unserer autorisierten Mitarbeiter durchgeführt.
[3] Ausgeschlossen sind gewerbliche Wiederverkäufer.
[4] Ausgenommen sind: Taxen, Selbstfahrvermiet-Fahrzeuge, Krankentransport-Fahrzeuge, Fahrschulautos sowie Einsatzwagen der Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienste.
[5] Nur bei teilnehmenden Mercedes-Benz Partnern.